Sicherung und Ausbau ländlicher Bausubstanz wie Kirchen, Einzeldenkmälern und Museen

1.3.1 Maßnahmen zur Sicherung und Ausbau ländlicher Bausubstanz sowie Erschließungsflächen von Kirchen, Einzeldenkmälern und Museen

Beispiele:

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Baumaßnahmen zum Erhalt für den Ort wichtiger, öffentlicher Gebäude wie Kirchen, Denkmäler und Museen
  • Sicherung der Außenhülle von öffentlichen Gebäuden
  • barrierearme Gestaltung von öffentlichen Plätzen

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Vorrangige Fachförderung:

RL LE (Vitale Dorfkerne, Regionalbudget)

Fördersatz:

bis zu 70%
Zuwendungsempfänger Fördersatz
Kommunen bis zu 70%*
Unternehmen (KMU) bis zu 70%*
Private bis zu 70%*
Vereine, LAG, Kirchen und Stiftungen bis zu 70%*
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben

Maximaler Zuschuss:

200.000 Euro
nur Außenhülle bzw. Zuwegung/Platzgestaltung: 100.000 Euro

Notwendige Unterlagen:

  • genaue Beschreibung des Vorhabens inkl. Erläuterung zum öffentlichen Zugang bei Bedarf
  • Fotos vom Ist-Zustand/ Planungsunterlagen
  • Ausgabenzusammenstellung/ Kostenschätzung
  • Finanzierungsplan mit Nachweis der Finanzierung
  • Nachweis der Besitzverhältnisse
  • Nachweis aller notwendigen Genehmigungen bzw. Genehmigungsfreistellungen/ Stellungnahmen
  • Nachweis Baujahr älter als 1990/ mind. 50 % Erhalt der Außenhülle/ ggf. max. Anbaugröße von 50 % des Ursprungsbaues
  • Erklärung zur Baukultur/ Klimafreundlichkeit/ Barrierenreduzierung

Bei Komplettsanierungen von Gebäuden:

  • Anlagenblatt – Flächenberechnung nach SEK
  • Anlagenblatt – Bauerläuterung nach SEK

Bei neuen Standorten:

  • Tragfähiges Konzept/Businessplan

Vollständiger Aktionsplan

Verbindlich für die LEADER-Förderung im Land des Roten Porphyr ist der Wortlaut aus dem Aktionsplan mit Stand vom 29.06.2023.