Aufwertung von historischen Parks und Gärten

1.3.3 Aufwertung von historischen Parks und Gärten

Beispiele:

Investive und nicht investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Erhalt und Weiterentwicklung der öffentlich zugänglichen Parks und Gärten, die zum „Gartennetzwerk westsächsischer Parkanlagen“ gehören

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Vorrangige Fachförderung:

Fördersatz:

bis zu 70%
Zuwendungsempfänger Fördersatz
Kommunen bis zu 70%*
Unternehmen (KMU) bis zu 70%*
Private bis zu 70%*
Vereine, LAG, Kirchen und Stiftungen bis zu 70%*
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben

Maximaler Zuschuss:

100.000 Euro

Notwendige Unterlagen:

  • genaue Beschreibung des Vorhabens
  • Fotos vom Ist-Zustand/ Planungsunterlagen
  • Ausgabenzusammenstellung/Kostenschätzung
  • Finanzierungsplan mit Nachweis der Finanzierung
  • Nachweis der Besitzverhältnisse
  • Nachweis aller notwendigen Genehmigungen bzw. Genehmigungsfreistellungen/Stellungnahmen

Vollständiger Aktionsplan

Verbindlich für die LEADER-Förderung im Land des Roten Porphyr ist der Wortlaut aus dem Aktionsplan mit Stand vom 29.06.2023.