Entwicklung des touristischen Wegenetzes und der Infrastruktur

3.1.1 Erhalt und bedarfsgerechte Entwicklung des touristischen Wegenetzes und der kleinen touristischen Infrastruktur, ländlicher Wegebau und Alltagsradwege

Beispiele:

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Aufwertung von vorhandenen Wegen
  • Schaffung öffentlicher Toiletten
  • Beschilderungen und Informationssysteme
  • Schaffung von kombinierten Rad- und Fußwegen oder landwirtschaftlichen und touristischen Wegen

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Vorrangige Fachförderung:

GRW Infra, Kommunen: RL KStB des SMWA, RL LE/2023, GAK für Radfernwege und ländlichen Wegebau

Fördersatz:

bis zu 70%
Zuwendungsempfänger Fördersatz
Kommunen bis zu 70%*
Unternehmen (KMU) bis zu 70%*
Private bis zu 70%*
Vereine, LAG, Kirchen und Stiftungen bis zu 70%*
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben

Maximaler Zuschuss:

100.000 Euro
Ausstattung: 50.000 Euro

Notwendige Unterlagen:

  • genaue Beschreibung des Vorhabens
  • Fotos vom Ist-Zustand/ Planungsunterlagen
  • Ausgabenzusammen-stellung/Kostenschätzung
  • Finanzierungsplan mit Nachweis der Finanzierung
  • Nachweis der Besitzverhältnisse
  • Nachweis aller notwendigen Genehmigungen bzw. Genehmigungsfreistellungen/Stellungnahmen
  • Erklärung zur Baukultur/Klimafreundlichkeit/Barrierenreduzierung
  • Nachweis Nichtzutreffen der Fachförderung

Bei Investitionen in vorhandene Gebäude

  • Nachweis Baujahr älter als 1990/ mind. 50 % Erhalt der Außenhülle/ggf. max. Anbaugröße von 50 % des Ursprungsbaues

Vollständiger Aktionsplan

Verbindlich für die LEADER-Förderung im Land des Roten Porphyr ist der Wortlaut aus dem Aktionsplan mit Stand vom 29.06.2023.