Aufwertung von Freizeiteinrichtungen

3.1.3 Erlebnisorientierte Aufwertung von Freizeiteinrichtungen und ‐anlagen

Beispiele:

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Baumaßnahmen zur Verbesserung von Freizeiteinrichtungen
  • touristische Ausstattung
  • Beschilderungen und Informationssysteme

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Vorrangige Fachförderung:

GRW Infra

Fördersatz:

bis zu 50%
Zuwendungsempfänger Fördersatz
Kommunen bis zu 50%*
Unternehmen (KMU) bis zu 50%*
Private bis zu 50%*
Vereine, LAG, Kirchen und Stiftungen bis zu 50%*
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben

Maximaler Zuschuss:

50.000 Euro

Notwendige Unterlagen:

  • genaue Beschreibung des Vorhabens
  • ggf. Fotos vom Ist-Zustand/ Planungsunterlagen
  • Ausgabenzusammen-stellung/Kostenschätzung
  • Finanzierungsplan mit Nachweis der Finanzierung
  • ggf. Nachweis der Besitzverhältnisse/Stellungnahmen
  • ggf. Nachweis aller notwendigen Genehmigungen bzw. Genehmigungsfreistellungen
  • Erklärung zur Baukultur/Klimafreundlichkeit/Barrierenreduzierung
  • Nachweis Nichtzutreffen der Fachförderung

Bei Investitionen in vorhandene Gebäude

  • Nachweis Baujahr älter als 1990/ mind. 50 % Erhalt der Außenhülle/ggf. max. Anbaugröße von 50 % des Ursprungsbaues

Vollständiger Aktionsplan

Verbindlich für die LEADER-Förderung im Land des Roten Porphyr ist der Wortlaut aus dem Aktionsplan mit Stand vom 29.06.2023.