Rückbau und Renaturierung

6.2.1 Abriss, Rückbau und Renaturierung von wirtschaftlich nicht tragfähiger Bausubstanz

Beispiele:

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Abriss und Rückbau von Gebäude, die nicht mehr nutzbar sind
  • Entsiegelung von ungenutzten, bebauten Flächen und deren Begrünung

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Vorrangige Fachförderung:

Kommunen: Brachflächenprogramm Sachsen

Fördersatz:

bis zu 50%
Zuwendungsempfänger Fördersatz
Kommunen bis zu 50%*
Unternehmen (KMU) bis zu 50%*
Private bis zu 50%*
Vereine/LAG/Kirchen/Stiftungen bis zu 50%*
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben

Maximaler Zuschuss:

50.000 Euro

Notwendige Unterlagen:

  • genaue Beschreibung des Vorhabens
  • Fotos vom Ist-Zustand/ Planungsunterlagen
  • Ausgabenzusammenstellung/Kostenschätzung
  • Finanzierungsplan mit Nachweis der Finanzierung
  • Nachweis der Besitzverhältnisse
  • Nachweis aller notwendigen Genehmigungen/ Genehmigungs-freistellungen/Stellungnahmen
  • Erklärung zur Klimafreundlichkeit
  • Nachweis Nichtzutreffen der Fachförderung

Vollständiger Aktionsplan

Verbindlich für die LEADER-Förderung im Land des Roten Porphyr ist der Wortlaut aus dem Aktionsplan mit Stand vom 29.06.2023.