Touristische Infrastruktur im Bereich der Aquakultur und Fischerei

7.1.1 Unterstützung von touristischer Infrastruktur zur Verbesserung der Inwertsetzung

Beispiele:

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Baumaßnahmen, um Barrieren zu reduzieren
  • Unterstützung von regionalen Netzwerken
  • Maßnahmen im Marketing und der Öffentlichkeitsarbeit

Es gelten für das Handlungsfeld 7 die Förderbestimmungen der Richtlinie Aquakultur und Fischerei in der aktuellen Fassung. Die Wirtschaftlichkeit des Zuwendungsempfänger ist bei der Feststellung der Förderhöhen (Förderprozente) zu berücksichtigen.

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Vorrangige Fachförderung:

GRW

Fördersatz:

bis zu 100%
Zuwendungsempfänger Fördersatz
Kommunen bis zu 50-100%*
Unternehmen (KMU) bis zu 50-100%*
Private bis zu 50-100%*
Vereine/LAG/Kirchen/Stiftungen bis zu 50-100%*
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben

Maximaler Zuschuss:

20.000 Euro
Nicht-investiv: 10.000 Euro

Notwendige Unterlagen:

  • genaue Beschreibung des Vorhabens
  • Fotos vom Ist-Zustand/ Planungsunterlagen
  • Ausgabenzusammenstellung/Kostenschätzung
  • Finanzierungsplan mit Nachweis der Finanzierung
  • Nachweis der Besitzverhältnisse
  • Nachweis aller notwendigen Genehmigungen/Genehmigungsfreistellungen/Stellungnahmen
  • Erklärung zur Klimafreundlichkeit/ Barrierenreduzierung
  • Nachweis Nichtzutreffen der Fachförderung

Vollständiger Aktionsplan

Verbindlich für die LEADER-Förderung im Land des Roten Porphyr ist der Wortlaut aus dem Aktionsplan mit Stand vom 29.06.2023.