Handlungsfeld Aquakultur & Fischerei

Förderfähige Maßnahmen nach Themen der LEADER- Entwicklungsstrategie

Die LEADER-Entwicklungsstrategie gibt Handlungsfelder vor,
in denen Maßnahmen gefördert werden können.

Aquakultur und Fischerei

… ist ebenfalls ein Thema für uns, auch wenn es hier kein großes Meer gibt.

Mit den Eschefelder Teichen haben wir nicht nur ein sächsisches Vogelparadies – unsere Region hat über 100 Hektar Teichfläche und in fast jedem Dorf gibt es einen oder mehrere künstlich angelegte Teiche und Weiher, die in der Vergangenheit intensiver als heute bewirtschaftet wurden.

Wir wurden als Lokale Fischereiaktionsgruppe bestätigt und träumen von naturnaher Teichbewirtschaftung. Wir möchten, dass sich junge Menschen für dieses Kulturgut interessieren, damit sie die ältere Generation unterstützen und später ablösen bei der Teichbewirtschaftung.

Außerdem können hier Erlebnisbausteine für den Tourismus entstehen – Angeln und anschließend genussvoll essen auf dem Steg oder der Erhalt der Tradition des Abfischens.

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Baumaßnahmen, um Barrieren zu reduzieren
  • Unterstützung von regionalen Netzwerken
  • Maßnahmen im Marketing und der Öffentlichkeitsarbeit

Es gelten für das Handlungsfeld 7 die Förderbestimmungen der Richtlinie Aquakultur und Fischerei in der aktuellen Fassung. Die Wirtschaftlichkeit des Zuwendungsempfänger ist bei der Feststellung der Förderhöhen (Förderprozente) zu berücksichtigen.

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
7.1.1 Unterstützung von touristischer Infrastruktur zur Verbesserung der Inwertsetzung
Maximaler Zuschuss: 20.000 Euro
Fördersatz: bis zu 100%

Investive und nicht investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Studien und Konzepte im Rahmen einer Kooperation, um Netzwerke zu bilden und bestehende Angebote besser zu vermarkten
  • Entwicklung neuer Verfahren und Produkte
  • Marketingmaßnahmen

Es gelten für das Handlungsfeld 7 die Förderbestimmungen der Richtlinie Aquakultur und Fischerei in der aktuellen Fassung. Die Wirtschaftlichkeit des Zuwendungsempfänger ist bei der Feststellung der Förderhöhen (Förderprozente) zu berücksichtigen.

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
7.2.1 Förderung von Innovationen auf allen Stufen der Wertschöpfungs‐ und Versorgungskette sowie Entwicklung neuer Verfahren und Produkte inkl. Vermarktung
Maximaler Zuschuss: 20.000 Euro
Fördersatz: bis zu 100%

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Verbesserung des Zustandes von Gewässern
  • naturnahe Gestaltung von Gewässern

Es gelten für das Handlungsfeld 7 die Förderbestimmungen der Richtlinie Aquakultur und Fischerei in der aktuellen Fassung. Die Wirtschaftlichkeit des Zuwendungsempfänger ist bei der Feststellung der Förderhöhen (Förderprozente) zu berücksichtigen.

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
7.3.1 Ökologische Aufwertung und Sanierung von Teichgewässern
Maximaler Zuschuss: 50.000 Euro
Fördersatz: bis zu 100%

Nicht investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Entwicklung von Bildungsangeboten
  • Vermittlung und Austausch von Wissen
  • Veranstaltungen rund um Erhalt und Pflege von Teichlandschafen
  • Marketingmaßnahmen

Es gelten für das Handlungsfeld 7 die Förderbestimmungen der Richtlinie Aquakultur und Fischerei in der aktuellen Fassung. Die Wirtschaftlichkeit des Zuwendungsempfänger ist bei der Feststellung der Förderhöhen (Förderprozente) zu berücksichtigen.

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
7.4.1 Entwicklung und Durchführung von praxisnahen Schulungs‐ und Bildungsangeboten, Marketingmaßnahmen sowie Netzwerkarbeit zur Sensibilisierung
Maximaler Zuschuss: 20.000 Euro
Fördersatz: bis zu 100%