Handlungsfeld Grundversorgung & Lebensqualität

Förderfähige Maßnahmen nach Themen der LEADER- Entwicklungsstrategie

Die LEADER-Entwicklungsstrategie gibt Handlungsfelder vor,
in denen Maßnahmen gefördert werden können.

Grundversorgung und Lebensqualität

… das sind bei LEADER zum Beispiel Investitionen in unsere Mobilität, wie Straßen oder Dorfplätze, Modernisierung in Dorfgemeinschaftshäusern, der Erhalt unseres Kulturerbes wie Kirchen, Freizeiteinrichtungen oder neue Ideen für das Leben auf dem Land. Es ist quasi alles, was uns in den Dörfern und in den Kleinstädten im nahen Umfeld umgibt und was wir brauchen. Ein Schwerpunkt soll auch in der Netzwerkarbeit und der Unterstützung von Ehrenamt liegen.

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Ausbau von Straßen, Plätzen und Gehwegen in den Orten
  • Deckenerneuerung
  • Parkplätze an Zugängen zum ÖPNV
  • Wege mit Mehrfachnutzen
  • E-Ladestationen mit öffentlichem Zugang
  • Straßenbeleuchtung, die mehr Sicherheit bei der Nutzung der oben genannten Straßen und Wege bietet und zugleich klimafreundlich ist

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
1.1.1 Klima‐ und bedarfsgerechte Anpassung von Gemeindestraßen, ‐wegen und Plätzen inkl. Straßenbeleuchtung
Maximaler Zuschuss: 200.000 Euro
Fördersatz: bis zu 50%

Investive und nicht investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Ideen, wie Unternehmen beispielsweise Fahrzeuge zusammen in einem Netzwerk nutzen können
  • Konzepte, wie das Wegenetz mit weniger Barrieren auskommen kann
  • Konzept für innovative Ideen

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
1.1.2 Alternative und innovative Mobilitätskonzepte, Pilotprojekte einschließlich Kooperationsvorhaben
Maximaler Zuschuss: 20.000 Euro
Fördersatz: bis zu 80%

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Baumaßnahmen zur Verbesserung und zum Erhalt von soziokulturellen Einrichtungen wie Vereinshäusern
  • Schaffung barrierearmer Zugänge zu soziokulturellen Gebäuden
  • barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Plätzen

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
1.2.1 Maßnahmen zur Sicherung und Ausbau, Erschließungsflächen sowie Platz‐ und Freiraumgestaltung für nicht‐gewerbliche soziokulturelle Grundversorgung zur Förderung der Generationenvielfalt und Integration/Inklusion
Maximaler Zuschuss: 200.000 Euro
Fördersatz: bis zu 70%

Nicht investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Konzepte, wie für den Ort wichtige Gebäude oder Flächen besser gemeinsam genutzt werden können
  • Stadtentwicklungskonzepte

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
1.2.2 Konzepte, Studien, Machbarkeitsstudien, Entwicklungskonzepte, Maßnahmen zur Ortsentwicklung, einschließlich Kooperationsvorhaben
Maximaler Zuschuss: 30.000 Euro
Fördersatz: bis zu 80%

Investive und nicht investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • ehrenamtliche Projekte, die verschiedenen Altersgruppen zugutekommen
  • ehrenamtliche Projekte, die zur Integration oder Inklusion beitragen
  • Kooperationen, an denen vor allem Kinder und Jugendliche beteiligt sind, und dazugehörige Projektmanagements

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
1.2.3 Ausbau und Qualifizierung von Strukturen der Freiwilligenarbeit, des bürgerschaftlichen Engagements, der Partizipation und Teilhabe einschließlich Kooperationsvorhaben
Maximaler Zuschuss: 25.000 Euro
Fördersatz: bis zu 80%

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Baumaßnahmen zum Erhalt für den Ort wichtiger, öffentlicher Gebäude wie Kirchen, Denkmäler und Museen
  • Sicherung der Außenhülle von öffentlichen Gebäuden
  • barrierearme Gestaltung von öffentlichen Plätzen

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
1.3.1 Maßnahmen zur Sicherung und Ausbau ländlicher Bausubstanz sowie Erschließungsflächen von Kirchen, Einzeldenkmälern und Museen
Maximaler Zuschuss: 200.000 Euro
Fördersatz: bis zu 70%

Investive und nicht investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Bereicherung der ortsansässigen Museen und Kultur durch Ausstellungen, Veranstaltungen, Bildungsangebote oder Konzepte
  • Veranstaltungen und Konzepte, die die Besonderheiten der Region hervorheben
  • zum Thema passende Projektmanagements

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
1.3.2 Weiterentwicklung soziokultureller, freizeit‐ und museumspädagogischer Einrichtungen einschließlich Kooperationen sowie Belebung des ländlichen Kulturerbes
Maximaler Zuschuss: 50.000 Euro
Fördersatz: bis zu 80%

Investive und nicht investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Erhalt und Weiterentwicklung der öffentlich zugänglichen Parks und Gärten, die zum „Gartennetzwerk westsächsischer Parkanlagen“ gehören

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
1.3.3 Aufwertung von historischen Parks und Gärten
Maximaler Zuschuss: 100.000 Euro
Fördersatz: bis zu 70%