Handlungsfeld Wohnen

Förderfähige Maßnahmen nach Themen der LEADER- Entwicklungsstrategie

Die LEADER-Entwicklungsstrategie gibt Handlungsfelder vor,
in denen Maßnahmen gefördert werden können.

Wohnen

… bedeutet, dass wir vor allem junge Leute dazu bringen möchten, hier zu bleiben oder nach ihrer Ausbildung zurückzukehren. Wir brauchen Familien aus den Großstädten, die sich ansiedeln, damit unser ganzes System funktioniert – mit allen Generationen.

LEADER soll in unserer Region die Um- und Wiedernutzung von leerstehenden Gebäuden für das Wohnen fördern. Wir haben den Fokus nicht nur auf dem Mehrgenerationenwohnen in den typischen Vier- und Dreiseithöfen unserer Region. Wir möchten auch zeigen, wie man gut in einem Kleinstadtquartier leben kann oder welche guten Beispiele es für denkmalgerechte Sanierung oder Baukultur in unserer Region gibt.

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Baumaßnahmen an Gebäuden, die von Leerstand bedroht sind, und so von Familien oder Einzelpersonen als neues Zuhause genutzt werden können

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
5.1.1 Um‐ und Wiedernutzung ganz oder teilweise leerstehender oder von Leerstand bedrohter ländlicher Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken zur Ansiedelung von Familien und Einzelpersonen
Maximaler Zuschuss: 100.000 Euro
Fördersatz: bis zu 40%

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Sanierungsmaßnahmen an der Außenhülle von Gebäuden, um sie als Hauptwohnstätte zu nutzen

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
5.1.2 Sanierung der Außenhülle und/oder Erschließungsflächen von zu Hauptwohnzwecken genutzten Gebäuden ländlicher Bausubstanz
Maximaler Zuschuss: 50.000 Euro
Fördersatz: bis zu 30%

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Baumaßnahmen an Gebäuden, die von Leerstand bedroht sind und vermietet werden sollen

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
5.1.3 Um‐ und Wiedernutzung ganz oder teilweise leerstehender oder von Leerstand bedrohter ländlicher Bausubstanz von zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden zur Vermietung
Maximaler Zuschuss: 100.000 Euro
Fördersatz: bis zu 50%

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Sanierungsmaßnahmen an der Außenhülle von Gebäuden, die vermietet werden sollen

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
5.1.4 Sanierung der Außenhülle und/oder Erschließungsflächen von zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden ländlicher Bausubstanz zur Vermietung
Maximaler Zuschuss: 50.000 Euro
Fördersatz: bis zu 50%

Nicht investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Konzept, Projektmanagements und Ähnliches, um neue Wohnangebote zu entwickeln, die dem tatsächlichen Bedarf der Menschen vor Ort entsprechen

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
5.1.5 Maßnahmen zur Entwicklung alternativer und bedarfsgerechter Wohnungsangebote
Maximaler Zuschuss: 50.000 Euro
Fördersatz: bis zu 80%