Handlungsfeld Bilden

Förderfähige Maßnahmen nach Themen der LEADER- Entwicklungsstrategie

Die LEADER-Entwicklungsstrategie gibt Handlungsfelder vor,
in denen Maßnahmen gefördert werden können.

Bilden

… ist ein weiteres wichtiges Thema für die Region. Mit LEADER wollen wir die Neugier auf die Welt durch Bildungsangebote in allen unseren Handlungsfeldern für alle Generationen unterstützen.

Aber wir möchten auch der nachwachsenden Generation helfen, die Mühen der Pflichten in Kindergarten und Schule leichter zu meistern, indem in Kindertageseinrichtungen, Spielplätze, Schulen und Turnhallen investiert wird.

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Modernisierung und Erweiterung von Kindertagesstätten und Schulen

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
4.1.1 Verbesserung von Angeboten im Bereich der Bildung durch Erhalt, Modernisierung und Erweiterung von Bildungs‐ und Betreuungseinrichtungen
Maximaler Zuschuss: 200.000 Euro
Fördersatz: bis zu 50%

Nicht investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Projektmanagements zur Förderung von schulischer Bildung im Rahmen einer Kooperation

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
4.1.2 Kooperationsvorhaben im Bereich schulische Bildung
Maximaler Zuschuss: 100.000 Euro
Fördersatz: bis zu 80%

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Modernisierung bzw. Umbau von Gebäuden für außerschulisches Angebote und lebenslanges Lernen
  • Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
4.2.1 Verbesserung von Angeboten im Bereich der außerschulischen Bildung durch Erhalt, Modernisierung und Erweiterung von Bildungs‐ und Betreuungseinrichtungen
Maximaler Zuschuss: 200.000 Euro
Fördersatz: bis zu 50%

Nicht investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Projektmanagements zur Förderung von außerschulischer Bildung im Rahmen einer Kooperation

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
4.2.2 Kooperationsvorhaben im Bereich außerschulische Bildung
Maximaler Zuschuss: 100.000 Euro
Fördersatz: bis zu 80%