Umnutzung ländlicher Bausubstanz für wirtschaftliche Zwecke

2.1.1 Um‐ und Wiedernutzung ganz oder teilweise leerstehender oder vom Leerstand bedrohter ländlicher Bausubstanz für eine wirtschaftliche Nutzung

Beispiele:

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Baumaßnahmen an Gebäuden, die vom Leerstand bedroht sind, zur Neuansiedlung von Unternehmen oder Dienstleistern im Bereich von Medizin und Pflege, aber auch Tourismus – die Gebäude müssen zu einem Unternehmen gehören und für eine wirtschaftliche Nutzung vorgesehen sein

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Vorrangige Fachförderung:

Fördersatz:

bis zu 50%
Zuwendungsempfänger Fördersatz
Kommunen bis zu 50%*
Unternehmen (KMU) bis zu 50%*
Private bis zu 50%*
Vereine, LAG, Kirchen und Stiftungen bis zu 50%*
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben

Maximaler Zuschuss:

100.000 Euro

Notwendige Unterlagen:

  • genaue Beschreibung des Vorhabens
  • Fotos vom Ist-Zustand/ Planungsunterlagen
  • Ausgabenzusammenstellung/Kostenschätzung
  • Finanzierungsplan mit Nachweis der Finanzierung
  • Nachweis der Besitzverhältnisse
  • Nachweis aller notwendigen Genehmigungen bzw. Genehmigungsfreistellungen/Stellungnahmen
  • Nachweis Baujahr älter als 1990/ mind. 50 % Erhalt der Außenhülle/ggf. max. Anbaugröße von 50 % des Ursprungsbaues
  • Erklärung zur Baukultur/Klimafreundlichkeit/Barrierenreduzierung

Bei Komplettsanierungen von Gebäuden:

  • Anlagenblatt – Flächenberechnung nach SEK
  • Anlagenblatt – Bauerläuterung nach SEK

Bei Existenzgründungen:

  • tragfähiges Konzept/ Businessplan

Bei Vermietungen:

  • Nachweis des Bedarfes

Vollständiger Aktionsplan

Verbindlich für die LEADER-Förderung im Land des Roten Porphyr ist der Wortlaut aus dem Aktionsplan mit Stand vom 29.06.2023.