Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken

5.1.1 Um‐ und Wiedernutzung ganz oder teilweise leerstehender oder von Leerstand bedrohter ländlicher Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken zur Ansiedelung von Familien und Einzelpersonen

Beispiele:

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Baumaßnahmen an Gebäuden, die von Leerstand bedroht sind, und so von Familien oder Einzelpersonen als neues Zuhause genutzt werden können

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Vorrangige Fachförderung:

Fördersatz:

bis zu 40%
Zuwendungsempfänger Fördersatz
Private bis zu 30-40%*
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben

Maximaler Zuschuss:

100.000 Euro

Notwendige Unterlagen:

  • genaue Beschreibung des Vorhabens
  • Fotos vom Ist-Zustand/ Planungsunterlagen
  • Ausgabenzusammenstellung/Kostenschätzung
  • Finanzierungsplan mit Nachweis der Finanzierung
  • Nachweis der Besitzverhältnisse
  • Nachweis aller notwendigen Genehmigungen bzw. Genehmigungsfreistellungen/Stellungnahmen
  • Nachweis Baujahr älter als 1950/ mind. 50 % Erhalt der Außenhülle/ggf. max. Anbaugröße von 50 % des Ursprungsbaues
  • Erklärung zur Baukultur/Klimafreundlichkeit/Barrierenreduzierung
  • Erklärung zum Familienstatus, Zuzug, Mehrgenerationenwohnen
  • Erklärung zum Gebäudetypus durch die Kommune

Bei Komplettsanierungen von Gebäuden:

  • Anlagenblatt – Flächenberechnung nach SEK
  • Anlagenblatt – Bauerläuterung nach SEK

Vollständiger Aktionsplan

Verbindlich für die LEADER-Förderung im Land des Roten Porphyr ist der Wortlaut aus dem Aktionsplan mit Stand vom 29.06.2023.