Sanierung von Gewässern und Erosionsschutz

6.1.1 Ökologische Aufwertung und Sanierung von Fließ- und Standgewässern sowie Erosionsschutz

Beispiele:

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Sanierungsmaßnahmen an Flüssen, Bächen, Teichen und Seen und deren naturnahe Gestaltung
  • Erosionsschutz

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Bei Vorhaben, die der Richtlinie Natürliches Erbe (NE) zugeordnet werden, gelten grundsätzlich die Konditionen zur Höhe der Förderung einschließlich der Festbe-tragsfinanzierung auf Grundlage standardisierter Einheitskosten nach RL NE.

Vorrangige Fachförderung:

RL Natürliches Erbe (NE), RL Teichwirtschaft und Naturschutz

Fördersatz:

bis zu 80%
Zuwendungsempfänger Fördersatz
Kommunen bis zu 80%*
Unternehmen (KMU) bis zu 80%*
Private bis zu 80%*
Vereine/LAG/Kirchen/Stiftungen bis zu 80%*
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben

Maximaler Zuschuss:

50.000 Euro

Notwendige Unterlagen:

  • genaue Beschreibung des Vorhabens
  • Fotos vom Ist-Zustand/ Planungsunterlagen
  • Ausgabenzusammenstellung/Kostenschätzung
  • Finanzierungsplan mit Nachweis der Finanzierung
  • Nachweis der Besitzverhältnisse
  • Nachweis aller notwendigen Genehmigungen/Genehmigungs-freistellungen/Stellungnahmen
  • Erklärung zur Klimafreundlichkeit
  • Nachweis Nichtzutreffen der Fachförderung

Vollständiger Aktionsplan

Verbindlich für die LEADER-Förderung im Land des Roten Porphyr ist der Wortlaut aus dem Aktionsplan mit Stand vom 29.06.2023.