Schulungen und Marketingmaßnahmen im Bereich der Aquakultur und Fischerei

7.4.1 Entwicklung und Durchführung von praxisnahen Schulungs‐ und Bildungsangeboten, Marketingmaßnahmen sowie Netzwerkarbeit zur Sensibilisierung

Beispiele:

Nicht investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Entwicklung von Bildungsangeboten
  • Vermittlung und Austausch von Wissen
  • Veranstaltungen rund um Erhalt und Pflege von Teichlandschafen
  • Marketingmaßnahmen

Es gelten für das Handlungsfeld 7 die Förderbestimmungen der Richtlinie Aquakultur und Fischerei in der aktuellen Fassung. Die Wirtschaftlichkeit des Zuwendungsempfänger ist bei der Feststellung der Förderhöhen (Förderprozente) zu berücksichtigen.

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Vorrangige Fachförderung:

Fördersatz:

bis zu 100%
Zuwendungsempfänger Fördersatz
Kommunen bis zu 50-100%*
Unternehmen (KMU) bis zu 50-100%*
Vereine/LAG/Kirchen/Stiftungen bis zu 50-100%*
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben

Maximaler Zuschuss:

20.000 Euro

Notwendige Unterlagen:

  • genaue Beschreibung des Vorhabens
  • ggf. Fotos
  • Ausgabenzusammenstellung/Kostenschätzung
  • Finanzierungsplan mit Nachweis der Finanzierung

Vollständiger Aktionsplan

Verbindlich für die LEADER-Förderung im Land des Roten Porphyr ist der Wortlaut aus dem Aktionsplan mit Stand vom 29.06.2023.