Innovationen im Bereich der Aquakultur und Fischerei

7.2.1 Förderung von Innovationen auf allen Stufen der Wertschöpfungs‐ und Versorgungskette sowie Entwicklung neuer Verfahren und Produkte inkl. Vermarktung

Beispiele:

Investive und nicht investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Studien und Konzepte im Rahmen einer Kooperation, um Netzwerke zu bilden und bestehende Angebote besser zu vermarkten
  • Entwicklung neuer Verfahren und Produkte
  • Marketingmaßnahmen

Es gelten für das Handlungsfeld 7 die Förderbestimmungen der Richtlinie Aquakultur und Fischerei in der aktuellen Fassung. Die Wirtschaftlichkeit des Zuwendungsempfänger ist bei der Feststellung der Förderhöhen (Förderprozente) zu berücksichtigen.

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Vorrangige Fachförderung:

GRW

Fördersatz:

bis zu 100%
Zuwendungsempfänger Fördersatz
Kommunen bis zu 75-100%*
Unternehmen (KMU) bis zu 75-100%*
Vereine/LAG/Kirchen/Stiftungen bis zu 75-100%*
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben

Maximaler Zuschuss:

20.000 Euro

Notwendige Unterlagen:

  • genaue Beschreibung des Vorhabens
  • Fotos vom Ist-Zustand/ Planungsunterlagen
  • Ausgabenzusammenstellung/Kostenschätzung
  • Finanzierungsplan mit Nachweis der Finanzierung
  • Nachweis der Besitzverhältnisse
  • Nachweis aller notwendigen Genehmigungen/Genehmigungsfreistellungen/Stellungnahmen
  • Erklärung zur Klimafreundlichkeit/ Barrierenreduzierung
  • Nachweis Nichtzutreffen der Fachförderung

Vollständiger Aktionsplan

Verbindlich für die LEADER-Förderung im Land des Roten Porphyr ist der Wortlaut aus dem Aktionsplan mit Stand vom 29.06.2023.